Schulordnung
In unserer Schule bilden wir alle – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrpersonen – eine Gemeinschaft, die ein gemeinsames Ziel verfolgt. Als Voraussetzung dafür gibt es Regeln, die von allen zu achten und einzuhalten sind!
Ich pflege einen respektvollen Umgang mit Mitschülern und Lehrpersonen.
Ich bin hilfsbereit und rücksichtsvoll allen Personen an der Schule gegenüber.
Ich befolge die Anweisungen von Lehrpersonen.
Ich erscheine pünktlich zum Unterricht und habe alle Unterrichtsmaterialen mit.
Im Krankheitsfall wird die Klassenvorständin bzw. der Klassenvorstand per SchoolUpdate benachrichtigt.
Im Schulhaus trage ich Hausschuhe. Sportschuhe sind keine Hausschuhe!
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Feuerzeug usw.) bleiben
außerhalb des Schulgeländes.
Ich respektiere fremdes Eigentum.
Ich verzichte auf Kaugummis im Schulgebäude.
Chips, sowie Energydrinks haben in der Schule nichts verloren.
Ich bleibe während der Schulzeit (auch in Pausen und in unterrichtsfreien Stunden) im Schulgebäude.
Das Laufen durch die Gänge und auf den Treppen ist untersagt.
Das Handy ist ausgeschaltet im Klassentresor.
Handynutzung an
der MS Villach-Völkendorf
Grundsätzlich herrscht ein Verbot von Mobiltelefonen an unserer Schule. Das heißt konkret, dass Handys entweder zu Hause bleiben oder wenn nicht anders möglich ausgeschaltet im Klassentresor verstaut werden müssen.
Im Falle von beschädigten oder gestohlenen Telefonen übernimmt die Schule keine Haftung!
Das Handy ist vom Zeitpunkt des Betretens bis zum Verlassen des Schulgebäudes auszuschalten und nicht zu benutzen. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Verwendung im Unterricht mit Erlaubnis der Lehrperson) kann diese Regel kurzzeitig ausgesetzt werden. Bei mehrmaliger Missachtung des Handyverbots oder missbräuchlicher Verwendung erfolgt eine Abnahme des Geräts bis zum Ende des Unterrichtstages und die Verständigung der Erziehungsberechtigen!
WhatsApp und Medien
Laut der neuen Datenschutzgrundverordnung, die seit 25. Mai 2019 gilt, gibt es ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Verwendung von WhatsApp. Grund dafür ist, dass Firmen keine Daten von Kindern ohne rechtliche Grundlage – wie beispielsweise der Zustimmung – mehr verarbeiten und speichern dürfen. Diese rechtliche Bestimmung zielt also auf Firmen und den Umgang mit Daten ab und hat nicht das Ziel, Kinder zu kriminalisieren.
Grundsätzlich ist die Verwendung von WhatsApp oder sonstigen Sozialen Netzwerken wie Snapchat, Facebook, Instagram etc. Privatsache und muss von den Erziehungsberechtigten geregelt werden.
Die Schule bzw. die Lehrpersonen übernehmen keine Verantwortung für Aktionen in den Sozialen Medien (z. B. Mobbing, Beschimpfungen, Stalking, Verweigerung von Weitergabe von Hausübungen usw.) außerhalb der Schulzeit.
Eltern sollten versuchen, Probleme, die im Zusammenhang mit Sozialen Medien entstehen (auch die, die zwischen Kindern / Jugendlichen entstehen) privat zu lösen. Ist dies nicht möglich, unterstützen wir Sie selbstverständlich.
Fotos & Videos
Bei Schulveranstaltungen, Ausflügen oder im allgemeinen Unterricht kann es vorkommen, dass Fotos oder Videos Ihres Kindes aufgenommen werden. Dabei kann es sich z. B. um Trainingsvideos zur Verbesserung von Präsentationstechniken etc. handeln. Diese für den Unterricht gemachten Aufnahmen werden nach der Auswertung wieder gelöscht.
Bei Sportveranstaltungen können Fotos durch den Veranstalter auf der Homepage etc. online gestellt werden.Anderswertige von unseren Lehrpersonen aufgenommene Fotos und Videos werden ausschließlich für Dokumentationszwecken auf unserer Schul-Homepage und unseren Social-Media Seiten verwendet.Es werden keine Einzel- oder Portraitfotos Ihres Kindes online gestellt, sondern nur Gruppen- oder Klassenfotos. Vereinzelt können Namen und Klasse der Schülerinnen und Schüler angegeben werden.
Kleiderordnung der MS Villach-Völkendorf
Schule ist nicht Freizeit! Und genauso wie Erwachsene angemessen gekleidet an ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen, sollten auch Schülerinnen und Schüler stets ordnungsgemäß gekleidet sein. Da dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, stellt die MS Villach-Völkendorf folgende Vorschriften zum Thema Kleidung auf:
Jogging- bzw. Trainingshosen sind keine Standardbekleidung und ausnahmslos im Sportunterricht erlaubt.
Kappen und Mützen werden beim Betreten des Schulgebäudes abgenommen und im Spind verwahrt.
T-Shirts bedecken den Bauch und den Rücken zur Gänze.
Ein zu großer Ausschnitt bzw. ein offenherziges Dekolleté ist nicht gestattet.
Unterwäsche ist verdeckt und nicht sichtbar.
Hosen und Röcke enden zumindest eine Hand breit ober dem Knie. (keine Hotpants!)
Die getragene Kleidung ist blickdicht. (Stichwort "Leggings")
Rassistische oder sexistische Sprüche auf der Bekleidung sind untersagt.
Für Schülerinnen gilt: Nur dezentes Make-up ist erlaubt.
"Cut out" und "Destroyed" Jeans sind nicht gestattet, wenn diese zu viel Haut zeigen.
Diese Regeln dienen auch dem Schutz der SchülerInnen und sind das ganze Jahr über gültig (auch bei sommerlichen Temperaturen). Sollten sich SchülerInnen nicht daranhalten, sind sie nach telefonischer Verständigung der/des Beziehungsberechtigen abzuholen.